Es ist nun offiziell, dass die Medenrunde 2020 stattfinden wird und der
Wettspielbetrieb ab dem 11. Juni wieder erlaubt ist.
Der HTV hat am 10.06. und am 12.06. informiert:
"Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am
Donnerstag, 11. Juni 2020 in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im
Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten.
So ist der Wettspielbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt.
Auch Dusch- und Waschräume können unter Beachtung der Empfehlungen des Robert
Koch-Instituts für Hygiene genutzt werden. Sammelumkleiden dürfen von
höchstens einer Person je angefangener 5 Quadratmeter Grundfläche genutzt werden,
soweit keine feste Trennvorrichtungen angebracht sind.
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen
Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten
weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind
Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt.
Die Verantwortlichen des Hessischen Tennis-Verbands freuen sich, dass der
Tennissport in der herausfordernden Situation die Chance ergreift, als Sportart
auf Distanz einen gesellschaftlichen Beitrag auf dem Weg zurück zu
liebgewonnenen Gewohnheiten zu liefern. Ein toller Erfolg in dem viel Arbeit
steckt. Doch jetzt steht dem planmäßigen Start des Wettspiel- und
Turnierbetriebs in Hessen nichts mehr im Weg.
Diese Regelungen gelten für die Dauer der aktuell
gültigen Verordnung bis zum 16.08.2020.
Aktualisierungen während des Saisonverlaufs werden den
beteiligten Vereinen unverzüglich mitgeteilt und sind sodann entsprechend
umzusetzen. Bitte erkundigen Sie sich darüber hinaus hier
regelmäßig über mögliche Entwicklungen.
Wir wünschen allen ein schönes Wochenende und einen erfolgreichen Start in den
Wettkampfsommer!
Mit sportlichen Grüßen
Hessischer Tennis-Verband e.V.
Jan Duut | Mannschaftswettbewerbe, EDV und Öffentlichkeitsarbeit"