Liebe Mitglieder, liebe Gäste des TCS,
die Maßnahmen der
Corona-Bundesnotbremse sind im Landeskreis Darmstadt-Dieburg aufgehoben, da die Inzidenz seit mehr als 5 Tagen im Kreis unter 100 liegt. Hierzu die Informationen des HTV und die Coronaregeln für Da-Di, die ab dem 17.05.2021 gültig sind:
Die Hessische Landeregierung hat die zuletzt bis 9. Mai geltende Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKaBeV)
grundsätzlich bis zum 30. Mai verlängert. Einzige Änderung für den
Sport: die maximale Anzahl von Personen aus zwei Haushalten (vorher max.
fünf Personen aus zwei Haushalten) wurde gestrichen. Auf den
Tennisbetrieb hat die neue Landesverordnung daher praktisch keine neuen
Lockerungen. Ausnahmen gibt es seit dem 9. Mai aber für vollständig
Geimpfte und Genesene durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.
Folgend die wichtigsten Fragen im Überblick:
Was gilt grundsätzlich für den Tennisbetrieb?
Bis zum 30. Mai gelten weiterhin die zuletzt geltenden Bestimmungen und darüber hinaus:
- Sport allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen (Indoor & Outdoor)
- Einzelne Trainingsgruppen müssen einen Mindestabstand von drei Metern einhalten
- Keine Durchmischung der Trainingsgruppen
- Trainer*innen werden beim genannten Personenkreis nicht
berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während
der Sportausübung unterschreiten
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien
in Gruppen unabhängig von der Anzahl der Hausstände mit bis zu zwei
Trainern Sport treiben.
- Umkleiden und Duschen dürfen geöffnet werden. Voraussetzung ist, dass sich die Trainingsgruppen die Räumlichkeiten nicht teilen.
- Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen.
- Wettkampfbetrieb im Einzel möglich (mit Hygienekonzept)
WICHTIG: Die vorangegangenen
Regelungen gelten erst, nachdem im Landkreis an mindestens fünf
aufeinanderfolgenden Werktagen eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100
erreicht wurde. Andernfalls gelten weiterhin die Regelungen der "Bundesnotbremse"!
Welche Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene?
Mit
Inkrafttreten der neuen Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der
Bundesregierung am 9. Mai gelten für vollständig Geimpfte sowie Genesene
die Kontaktbeschränkungen sowohl bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über
100 („Bundesnotbremse“) als auch unter 100 (Landesverordnung) nicht
mehr. Sie zählen zudem nicht mit, wenn sie sich mit anderen (nicht
geimpften) Personen treffen.
- Demnach können z.B. vier Spieler*innen aus vier Haushalten Doppel
spielen, wenn schon mindestens zwei Personen vollständig geimpft oder
genesen sind.
- Das gleiche Prinzip gilt für Gruppentraining. Ein(e) Trainer(in)
darf eine Trainingsgruppe – z.B. sechs Personen aus sechs Hausständen –
trainieren, wenn mindestens vier Spieler*innen geimpft oder genesen
sind.
- Auch die in einigen Landkreisen angeforderte Testpflicht für
Trainer*innen beim Gruppentraining von Kindern entfällt, sofern der/die
Trainer/in geimpft oder genesen ist.
Wichtig ist jedoch: AHA-Regeln gelten nach wie vor.
Geimpfte und genesene Personen müssen weiterhin eine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es
keine Erleichterungen.
Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen? Welcher Nachweis ist mitzuführen?
- Als vollständig geimpft gilt
nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat
(beim Impfstoff von Johnson & Johnson muss die einzige Spritze zwei
Wochen zurückliegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis
oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Zusätzlich darf man
keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Dazu
gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder
Geschmacksverlust.
- Als Genesene gelten
diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten
mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist der positive
PCR-Test mitzuführen. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur
für Menschen ohne COVID-19-typische Krankheits-Symptome gelten.