Tennisspielen ist weiterhin unter Auflagen erlaubt - auch ab 16.12.2020 - Im Sport gelten die Regeln, die wir bisher auch hatten.

Pe Arndt
Pe Arndt
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Liebe Mitglieder,

das hessische Ministerium des Innern und für Sport hat bereits am 6.11.2020 mitgeteilt, dass das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Bereich Sport angepasst hat. Inzwischen wurde die Hessische Landesverordnung am 30. November und zum 16.12.2020 aktualisiert.

Der HTV hat am 15.12.2020 veröffentlicht:

Für den Tennissport in Hessen kann es weiter gehen wie bisher! Wie die Bundes- und Landesregierung vergangen Sonntag bekannt gegeben haben, werden die bestehenden Kontaktbeschränkungen zum kommenden Mittwoch, den 16. Dezember verschärft und bis zum 10. Januar verlängert. Der Sport in Hessen bleibt von den erweiterten Einschränlungen unberührt.

Das hessische Corona-Kabinett hat die seit Anfang November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zum 16. Dezember verschärft. Die Einschränkungen für den Sport bleiben aber unverändert - bis einschließlich 10. Januar.

Freizeit- und Amateursport ist demnach auch weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Grundsätzlich bleiben die Sportanlagen aber geöffnet, solange der jeweilige Betreiber (Kommune/Kreis/Verein) keine anderslautende Regelung trifft

Bedeutet für das Tennistraining:

  • Einzeltraining (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler).
    Ausnahme: Ein Trainer kann das Spiel von maximal zwei Personen coachen, wenn er am Rand steht und mehrere Meter Abstand hält. Drei Personen auf dem Platz sind nicht zulässig - auch nicht bei Geschwister-Kindern!
  • Doppel möglich, wenn alle vier Personen aus einem Hausstand kommen
  • der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt (keine Turniere, keine Mannschaftsspiele)

Leider bedeutet die Verlängerung aber auch, dass bis vorerst 10. Januar keine Turnier- oder Mannschaftswettkämpfe stattfinden können. Wir werden mit den Spielleitern der Winterrunde besprechen, wie die weiteren Planungen aussehen und entsprechende Maßnahmen prüfen und diskutieren.


TCS-Coronaregeln - weiterhin gültig (auch ab 16. Dezember 2020):

gesetzliche Grundlage:

Verordnung (Stand 16.12.20) der Hessischen Landesregierung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 26. November 2020, 1. § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28a des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2020 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397), 2. § 89 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318).

TCS-Anlage

  1. Mit dem Betreten und während des Aufenthalts auf der Anlage und während des Spiel- und Trainingsbetriebs sind die derzeitigen Abstands- (mind. 1,5 m) und Hygieneregeln (siehe Aushänge) zu befolgen.

  2. Ein Aufenthalt auf der Terrasse ist nicht gestattet.

  3. Duschen und Umkleideräume sind geschlossen.

  4. Die Nutzung der Ballwand ist nicht gestattet.

  5. Die Nutzung der Tennishalle ist gestattet (siehe Abschnitt ‚Tennishalle‘).

  6. Die Nutzung des Spielplatzes ist nicht gestattet.

Die Clubgaststätte ist für den Bestellservice und zur Abholung von Speisen geöffnet. Für die Bewirtung von Gästen ist die Gaststätte geschlossen.

Spielbetrieb

Der Spielbetrieb erfolgt unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1. bis 5. genannten Bedingungen. Zusätzlich sind folgende Regelungen zu beachten:

7. Einzel spielen ist erlaubt.

8. Doppel spielen ist nur für Personen eines Hausstands zulässig.

9. Der Mindestabstand zu anderen Personen/Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, d.h. beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen, auch beim Sitzen auf den Spielerbänken eingehalten werden.

10. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 m) zu positionieren.

11. Auf das bisher obligatorische Händeschütteln und auf Körperkontakt wird verzichtet.

Trainingsbetrieb

Der Trainingsbetrieb erfolgt ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 11 genannten Bedingungen.

11. Einzeltraining kann stattfinden (siehe Regelung des HTV).

12. Gruppentraining ist untersagt.

13. Beim Training sind keine Zuschauer gestattet.

Tennishalle

Der Spiel- und Trainingsbetrieb in der Tennishalle erfolgen unter Berücksichtigung der unter Ziffer 7 bis 14 genannten Bedingungen. Zusätzlich sind folgende Regelungen zu beachten.

14. Beim Betreten und Verlassen des TCS-Gebäudes und der Tennishalle muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.

15. Vor und nach dem Betreten der Tennishalle müssen die Hände gewaschen und/oder desinfiziert werden.

16. Ein Aufenthalt in der Tennishalle abseits vom Spiel- und Trainingsbetrieb ist nicht gestattet. Die Halle muss nach dem Tennisspiel direkt verlassen werden.

17. Der Aufenthalt im Flur und im Treppenhaus ist nicht gestattet. Wartebereich ist außerhalb des Gebäudes. Kinder sollen an der Außentür zum Hallenplatz 1 abgeholt werden.

18. Die Halle ist so oft wie möglich, jedoch mindestens stündlich zu lüften.

Wir bitten alle, die Regelungen zu befolgen.

Mit sportlichen Grüßen.

Der TCS-Vorstand


Die aktuellen Corona-Sonderreglungen für den TCS findet Ihr hier (LINK).

Die aktuelle hessiche Landesverordnung zu den Betriebs- und Kontaktbeschränkungen findet Ihr hier (LINK).

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