An folgenden Terminen finden die nächsten Arbeitseinsätze statt: 21. September, 28. September und 19. Oktober.
Verpflichtet zur Ableistung des Arbeitseinsatzes sind laut Satzung des TCS alle Mitglieder die im laufenden Jahr 14 Jahre alt werden oder bereits älter sind. In dem Kalenderjahr in dem man 65 Jahre wird, ist ein Arbeitseinsatz nicht mehr erforderlich. Freiwillige Leistungen sind aber immer sehr willkommen und werden dankbar angenommen.
Der Arbeitseinsatzes ist im laufenden Jahr (Kalenderjahr) zu leisten! Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nicht möglich! Für nicht erbrachte Arbeitsleistungen ist ein Entgelt in Höhe von 51 € zu zahlen!