Parken beim TCS ab 1. März nur noch mit neuen Parkausweisen

Pe Arndt
Pe Arndt
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Liebe Mitglieder, Hallenmieter und Gäste des TC Seeheim,

auf der Zufahrststrasse zu unserem Club gibt es ein Fahrverbot (siehe Verkehrsschild), welches laut Ordnungsbehörde der Gemeinde Seeheim-Jugenheim der "Schulwegsicherung" dient.

Dementsprechend wird von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr vom Ordnungsamt kontrolliert, An Wochenenden und während der Ferien wird nicht kontrolliert.

Die Verwarnungsgeld für die Ordnungswidrigkeit kann bis zu 55 € betragen.

Für die Mitgleider, Hallenmieter und Gäste des TCS und der Clubgaststätte gibt es die Regelung, dass sie die Straße mit einem gültigen Parkausweis zum  Aufenthalt auf dem TCS-Gelände befahren dürfen.

Die Ausweise müssen beim TCS beantragt und ausgestellt werden. Hierfür können Sie zu Angela Heasler - ahaesler@gmx.de - Kontakt aufnehmen.

Auf den Parkausweisen muss, damit die Mitarbeitenden der Ordnungsbehörde die Korrektheit prüfen können, das Autokennzeichen eingetragen sein.

Die Parkausweise wurden in den verganenen Wochen verteilt und sind ab 1. März gültig.

Es gelten dann nur noch die weißen Parkausweise mit aufgeführtem Autokennzeichen und Stempel. Alle alten Parkausweise verlieren zum 1. März 2022 ihre Gültigkeit.

Die Gemeinde hat angekündigt, ab dem 1. März verstärkt Kontrollen durchzuführen.

Gäste der Clubgaststätte erhalten für die Dauer ihres Aufenthaltes im TCS-Gelände einen Parkausweis von den Betreibern der Gaststätte.

Bei den Medenspielen, die in der „Kontrollzeit“ stattfinden, erfolgt die Ausgabe der Parkausweise an die Gäste durch den jeweiligen TCS-Mannschaftsführer.

Für Mitglieder und Besucher der Tennisanlage ist das Parken nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen und nur mit einem gültigen Parkausweis erlaubt.

Der TCS hat leider kein Widerspruchsrecht, wenn kein Parkausweis im Auto mitgeführt wird. Die "Schulwegsicherung" bzw, das Verkhersverbot ist die Angelegnheit der Gemeinde. Der TCS muss sich an diese Auflagen halten. Beschwerden sind bei einer Verwarnung bitte direkt an die Ordnungsbehörde der Gemeinde Seeheim-Jugenheim zu richten.


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